Whistleblowerinfo - Plattform




Dies ist eine Informations- oder auch ‚Erste-Hilfe' - Seite.

Sie ist für jene gemacht, die sich nicht mit offenkundigen Missständen abfinden wollen, sie aber (alleine) nicht verändern können.

Menschen, die auf Probleme, Missstände oder drohende Gefahren aufmerksam machen, nennt man Informanten. Im Englischen, also beispielweise in den USA oder in Großbritannien, spricht man von Whistleblowern. Streng übersetzt bedeutet "whistle blowing": pfeifen (die Pfeife blasen). Etwas freier übersetzt: Alarm schlagen. Die Niederländer sagen dazu "Klokkenluider". Im Gegensatz zu "Zeugen" rührt sich ein Informant bzw. Whistleblower vorher - also, bevor es "zu spät" ist bzw. bevor das Malheur oder die Katastrophe eingetreten ist. Dies ist ein ganz wesentlicher Unterschied. Ein Unterschied, der manchmal sogar Leben retten kann. Oder andere Situationen verhindert, deren Folgen nicht mehr rückgängig zu machen wären.

Einer der möglichen Wege, wie man solche wichtigen Hinweise oder Informationen ‚los werden' kann, ist der, die Medien anzusprechen. Hinweise beim eigenen Arbeitgeber oder beim eigenen Berufsverband oder der eigenen Institution (wie auch immer diese aussehen mag), bringen oft nichts. Manchmal ist es auch nicht sehr sinnvoll oder sogar gefährlich (z.B. wegen des eigenen Arbeitsplatzes), diesen eigentlich näher liegenden Weg zu beschreiten.

Auch die Staatsanwaltschaft, die zwar auch anonyme Hinweise aufgreift oder Anzeigen bearbeitet, muß nicht immer der geeignete Ansprechpartner sein. Denn erstens sind nicht alle Probleme, Missstände oder drohende Gefahren gleichzeitig auch "Straftatbestände" (für die Staatsanwälte zuständig sind), zweitens können Staatsanwälte in der Regel erst im Nachhinein reagieren, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist (bzw. Straftatbestände eingetreten sind). Driittens: Staatsanwälte können und dürfen nicht immer sofort aktiv werden - häufig sind für sie erst Berichte in den Medien ausreichender Tatbestand, um "Vorermittlungen" einleiten zu können, mit denen sich klären lässt, ob überhaupt ein "Anfangsverdacht" vorliegt. Und dann erst beginnen offiziell staatsanwaltschaftliche "Ermittlungsverfahren".

Staatsanwälte sind daher oft ausgesprochen dankbar, wenn Nachrichten oder detaillierte Berichte in der Zeitung oder im Fernsehen ihnen Anlaß geben, das zu tun, was sie in solchen Fällen dann auch müssen: nämlich offiziell ermitteln.

Wie auch immer: Wer etwas tun, beispielsweise ‚Alarm schlagen' möchte, aber keine geeigneten Ansprechpartner hat oder findet, der kann sich grundsätzlich auch an die Medien, also zum Beispiel an die Zeitung, an dafür geeignete Nachrichtenmagazine oder auch ans Fernsehen wenden. Die Medien greifen Probleme, Missstände oder möglicherweise drohende Gefahren auf, um sie öffentlich zu thematisieren. Dies ist ihr Job. In Deutschland nennt man das die "öffentliche Aufgabe der Medien". Im Englischen heißt dies "Watch Dog" (Wachhund-)-Funktion.

Die Medien und ihre eigentlichen Macher, die Journalisten und Redakteure, benötigen dazu aber entsprechende Hinweise und Informationen. Informanten sind daher eine ganz wesentliche Ressource, wenn Journalisten ihrer Aufgabe im "öffentlichen" Sinne nachkommen sollen. Diese Funktion und diese Bezeichnung hat übrigens Deutschlands höchstes Gericht, das Bundesverfassungsgericht, in der so genannten SPIEGEL-Affäre von 1962 geprägt. (mehr ...)

Hinweise und/oder Informationen zu geben - über dräuende Probleme, Missstände oder drohende Gefahren - steht daher im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung und insbesondere auch mit dem Grundgesetz. Allerdings meistens nicht im Einklang mit individuelllen Arbeits- oder Dienstverträgen oder sonstigen Geschäfts- und Dienstgeheimnissen. Darüber muß man sich von vorneherein im Klaren sein: Die Rolle eines Informanten bzw. Whistleblower ist für das Funktionieren einer demokratischen und effizient agierenden Gesellschaft zwar unverzichtbar, setzt aber ein gewisses Maß an eigener Courage voraus, um sich über solche legalen, aber letztlich nicht legitimen Grenzen hinweg zu setzen. Auf der anderen Seite: Informanten bzw. Whistleblower, die sich direkt an die Medien wenden, gehen in diesem Fall keine Risiken ein. Dafür gibt es den so genannten Informantenschutz, dessen Funktionsweise und auf was man da genau achten muß, wir hier natürlich genauestens erklären werden.

Diese Website, die Sie über drei Internet-Adressen erreichen können (www.informanteninfo.de, www.whistleblowerinfo.de sowie www.informanten.org),
gibt über folgende Dinge Auskunft:

Antworten darauf finden Sie in der Navigationsleiste auf der linken Seite, die auch auf jeder Unterseite angebracht ist. Sie können daher von überall aus auch nach überall hin navigieren. Die Reihenfolge der Buttoms auf der Navigationsleiste entspricht dabei (von oben nach unten gesehen) den gerade eben aufgezählten Stichworten.

Aktuelle Vorgänge in den USA

Lassen Sie sich nicht von dem entmutigen, was sich derzeit in den USA abspielt. Dort musste inzwischen (Juli 2005) ein weiterer Medienvertreter, die Reporterin Judith MILLER von der New York Times, für knapp drei Monate ins Gefängnis gehen (Beugehaft), weil sie sich weigerte, den Namen eines Informanten preiszugeben (mehr...).

Ähnliches geschah 2005 dem NBC-Reporter Jim TARICANI, der - krankheitsbedingt - zwar nicht in den Knast, aber mittels elektronischer Fußfessel zu strengem Hausarrest und 85.000 $ Strafe verurteilt wurde, die allerdings der Fernsehsender zahlte. Er hatte ein Videoband veröffentlicht, auf dem ein korrupter Lokalpolitiker zu sehen war, wie er Schmiergeld von einem FBI-Beamten in Empfang nimmt. TARICANI weigert sich bis heute, gegenüber der Staatsanwaltschaft und vor Gericht über die Herkunft des Videotapes zu reden.

In den USA gibt es zwar in etwas mehr als der Hälfte aller Bundesstaaten (nicht z.B. in Texas) Informantenschutzgesetze (Shield Laws), in denen das so genannte Reporter's Privilege abgesichert ist, nach dem Medienvertreter keine Auskunft über ihre Quellen geben müssen. Es existiert im Augenblick aber noch immer keine Regelung, die Medien und Journalisten vor Gerichten auf Bundesebene schützt.

In den USA ist war der direkte Schutz von Whistleblowern durch mehrere Gesetze geregelt, aber es gibt kein flächendeckendes Aussage- bzw. Zeugnisverweigerungsrecht für die Medien und Journalisten - wollen sie ihre Quellen schützen, müssen sie unter Umständen für längere Zeit ins Gefängnis. In Deutschland ist es genau umgekehrt: es existieren bis heute keinerlei Schutzregelungen für Whistleblower, dafür hat das Aussage- bzw. Zeugnisverweigerungsrecht für die Medien (hierzulande "Informantenschutz" genannt) - u.a durch die höchstrichterliche Rechtsprechung immer wieder betont - sozusagen Verfassungsrang und ist damit unangreifbar. Wer sich an Medien wendet, die damit professionell umgehen können, nimmt keine persönlichen Gefahren auf sich.

Aktuelle Vorfälle in Deutschland

Der Informantenschutz hierzulande ist deswegen eine sichere Sache, weil das höchste deutsche Gericht immer wieder in seiner Rechtsprechung darauf hinweist, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Informant und Journalist absolut unverzichtbar ist, wenn sensible Informationen den Weg über die Medien an die Öffentlichkeit finden sollen. Wie dieser Schutz von Informanten bzw. Whistleblowern funktioniert, darüber können Sie sich unter "Informantenschutz" informieren. Trotz der rechtlichen Absicherung gibt es einige kleinere Schwachstellen: dann wenn stattliche Ermittlungsbehörden den Medienvertretern "Beihilfe zum Geheimnisverrat" (eines Informanten) vorwerfen, weil sie den Informanten nicht identifizieren können, oder wenn sie Journalisten beim Telefonieren abhören, um darüber den oder die Informanten ausfindig machen zu können.

Entsprechende Vorfälle hat es kürzlich gegeben.

Ungeachtet der Sinnhaftigkeit oder Legitimation solcher staatlicher Interventionen gegenüber der Pressefreiheit können journalistische Profis auch mit potenziellen Schwachstellen eines an sich sattelfesten Informantenschutzes umgehen. Näheres finden Sie unter "Informantenschutz" sowie unter "Hinweise & Tipps".

Einige technische Hinweise

Die Websites 1) www.informanten.org, 2) www.whistleblowerinfo.de und 3) www.informanteninfo.de sind identisch. Sie verkörpern lediglich verschiedene Namen, unter denen man sie auffinden und ansteuern kann.

Für alle (Unter-)Seiten gibt es eine Druckversion (Button jeweils oben ganz rechts), die die jeweiligen Texte usw. im Hochformat mit durchlaufendem Umbruch wiedergibt, aber ohne Navigationsleiste. Will man beides ausdrucken, so muss im Druckmenu die Option "Jeder Frame individuell" eingeschaltet werden.

 

 

 

 

 

 

 
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