| www.whistleblowerinfo.de / Andere Länder | |
Andere Länder - andere Sitten, diese Erfahrungsregel gilt auch fürs Whistleblowing.
Am umfassendsten ist der Schutz für Whistleblower in den USA. Dort hat whistleblowing eine gewisse Tradition, denn US-Amerikaner haben ein anderes Staatsverständnis als Europäer und insbesondere auch als Deutsche.
Die USA war gegen Ende des 18. Jahrhunderts entstanden, noch vor der Französischen Revolution - Europäer waren dorthin ausgewandert, weil ihnen die politischen und wirtschaftlichen Strukturen zu Hause zu anachronistisch und zu feudalistisch waren. Während in Europa danach über weitere mehr als 100 Jahre Könige und Kaiser und t.w. Diktatoren herrschten, waren die USA von Anbeginn eine Republik. Dieser Geist hat sich bis heute erhalten: Amerikaner betrachten Staat und öffentliche Verwaltung als eine notwendige Zweckgemeinschaft, die genauso effizient zu arbeiten hat wie industrielle Großunternehmen. Staatsbedienstete sind so gesehen letztlich die Angestellten der Bevölkerung. Aus diesem Grund hat auch alles, was mit Leistung und (Leistungs-)Kontrolle zu tun hat, in den USA einen weit höheren Stellenwert als hier zu Lande. Und aus dem gleichen Grund betrachtet man Whistleblowing dort als das, was es ist: Hinweise und Warnungen auf Probleme, Missstände und drohende Gefahren zur Einhaltung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards.
In Deutschland, aber auch in Österreich, sitzt t.w. immer noch so genanntes Obrigkeitsdenken in den Köpfen der Menschen fest - insbesondere ist diese Mentalität in Amtsstuben noch sehr verbreitet, denn das Beamtenrecht fördert diese ‚Denke' - Beamte, d.h. lebenslang im öffentlichen Dienst angestellte Personen ohne jegliche Leistungskontrollen gibt es in den USA nicht. Aus diesem Grund herrscht jenseits des Atlantiks weitgehend Informationsfreiheit - Kontrollen ohne Informationen können nicht funktionieren. In Deutschland hingegen regiert vor allem die Geheimniskrämerei. Entsprechend werden Whistleblower oftmals auch als ‚Verräter' oder ‚Geheimnisbrecher' betrachtet und behandelt. Kein Wunder: Auch die Philosophie des deutschen Arbeitsrechts entstammt hier zu Lande der wilhelminischen Kaiserzeit des vor-vorigen Jahrhunderts - das Bürgerliche Gesetzbuch BGB, in dem auch das Arbeitsrecht weitgehend kodifiziert ist, wurde 1896 in Kraft gesetzt und gilt - von Anpassungen im Dritten Reich und Modifikationen in der Nachkriegsära nach 1945 abgesehen - im Prinzip noch heute.
In den USA gibt es einen Freedom of Information Act, ein Informationsfreiheitsgesetz, das jedem Menschen (nicht nur US-Amerikanern) totale Einsicht in alle Behördenakten und staatliche Dokumente usw. garantiert. Nur wenige Ausnahmen bestätigen diese Regel - dann, wenn es um sicherheitspolitische Belange oder militärische Geheimnisse geht. Außerdem werden seit den Anschlägen des 11.September viele bisher großzügigen Regelungen eingeschränkt. Auf Dauer wird sich dies sicherlich nicht halten lassen.
Egal wie: In der Bundesrepublik Deutschland gibt es ein Informationsfreiheitsgesetz gegenüber Staat und Behörden bisher nur in acht von insgesamt 16 Bundesländern. Ein bundesweites Gesetz gibt es immerhin seit 1.1.2006. Über den aktuellen Stand weiterer Informationsfreiheitsgesetze in Deutschland können Sie sich unter diesem Link informieren.
Allein dieser Umstand belegt die unterschiedliche Kulturen: Offenheit und Kontrolle in den USA befördern Whistleblowing, Geheimnistuerei und Beamtenstaat in Deutschland erschweren Informanten das Leben. In den USA wurden drei (Power-)Frauen als Whistleblowerinnen zu den "persons of the year 2002" gekürt (Time-Magazin v. 30.12.2002), im deutschen Sprachraum schweigt man solche Leute - auch in den Medien - lieber tot.
Wer mehr über Whistleblowing in den USA wissen möchte, kann dies auf der Website des Government Accountability Project (GAP) erfahren: www.whistleblower.org. Diese Organisation, die über 8.000 Mitglieder und Unterstützer zählt und sich auf finanzielles Jahresbudget von 1,7 Mio $ (2003) stützen kann, berät potenzielle Whistleblower, vertritt sie gegebenenfalls vor Gericht und macht vor allem strategische Aufklärungsarbeit. Die vorhandenen Whistleblower-Schutzgesetze können im Einzelfall so weit wie Schutzregelungen für Kronzeugen gehen (z.B. neue Identität).
In England, Schottland und Wales gibt es seit 1999 den "Public Interest Disclosure Act" (PIDA), der den Schutz von Whistleblowern ebenfalls gesetzlich vorschreibt. Die Organisation, die dieses Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht hat und Whistleblower betreut, heißt "Public Concern at Work". Auch hier sprechen sowohl das Schutzgesetz als auch der Name der Whistleblower-Institution eine klare Sprache: Whistleblowing ist im "öffentlichen Interesse" (public concern), und deshalb gibt es auch "geschützte Enthüllungen" (public interest disclosures). In England, Schottland und Wales zielt dieses Gesetz (Act) vor allem auf ‚internes' Whistleblowing, also auf Aktivitäten in den Institutionen (Firmen, Behörden usw.) selbst. Erst wenn dies nicht funktioniert oder wenn ein Whistleblower Grund zur Annahme hat, dass er mit Nachteilen rechnen muß, greifen die Schutzregelungen in höchster Form. In jedem Fall liegt aber die Beweislast für die Missstände nicht beim Whistleblower, sondern bei jener Institution, bei der der Whistleblower Probleme ausgemacht hat.
Über die englischen Aktivitäten, die Hintergründe ihrer Entstehung und die sich dort verändernde Whistleblower-Kultur hatten wir bereits unter "Bedeutung" geschrieben. Hier nochmals die Web-Adresse: www.pcaw.co.uk.
Über
weitere Länder
werden wir zu gegebener Zeit berichten, sofern es solche oder ähnliche Regelungen
dort gibt.