www.whistleblowerinfo.de




Dies ist eine Informations- oder auch ‚Erste-Hilfe‘ - Seite.

Sie ist für jene gemacht, die sich nicht mit offenkundigen Missständen abfinden wollen, sie aber (alleine) nicht verändern können.

Menschen, die auf Probleme, Missstände oder drohende Gefahren aufmerksam machen, nennt man Informanten. Im Englischen, also beispielweise in den USA oder in Großbritannien, spricht man von Whistleblowern. Streng übersetzt bedeutet „whistle blowing“: die Pfeife blasen. Etwas freier übersetzt: Alarm schlagen. Im Gegensatz zu „Zeugen“ rührt sich ein Informant bzw. Whistleblower vorher – also, bevor es „zu spät“ ist bzw. bevor das Malheur oder die Katastrophe eingetreten ist. Dies ist ein ganz wesentlicher Unterschied. Ein Unterschied, der manchmal sogar Leben retten kann. Oder andere Situationen verhindert, deren Folgen nicht mehr rückgängig zu machen wären.

Einer der möglichen Wege, wie man solche wichtigen Hinweise oder Informationen ‚los werden‘ kann, ist der, die Medien anzusprechen. Hinweise beim eigenen Arbeitgeber oder beim eigenen Berufsverband oder der eigenen Institution (wie auch immer diese aussehen mag) bringen oft nichts. Manchmal ist es auch nicht sehr sinnvoll oder sogar gefährlich (z.B. wegen des eigenen Arbeitsplatzes), diesen eigentlich näher liegenden Weg zu beschreiten.

Auch die Staatsanwaltschaft, die zwar auch anonyme Hinweise aufgreift oder Anzeigen bearbeitet, muß nicht immer der geeignete Ansprechpartner sein. Denn erstens sind nicht alle Probleme, Missstände oder drohende Gefahren gleichzeitig auch „Straftatbestände“ (für die Staatsanwälte zuständig sind), zweitens können Staatsanwälte in der Regel erst im Nachhinein reagieren, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist (bzw. Straftatbestände eingetreten sind). Driittens: Staatsanwälte können und dürfen nicht immer sofort aktiv werden – häufig sind für sie erst Berichte in den Medien ausreichender Tatbestand, um „Vorermittlungen“ einleiten zu können, mit denen sich klären lässt, ob überhaupt ein „Anfangsverdacht“ vorliegt. Und dann erst beginnen offiziell staatsanwaltschaftliche „Ermittlungsverfahren“.

Staatsanwälte sind daher oft ausgesprochen dankbar, wenn Nachrichten oder detaillierte Berichte in der Zeitung oder im Fernsehen ihnen Anlaß geben, das zu tun, was sie in solchen Fällen dann auch müssen: nämlich offiziell ermitteln.

Wie auch immer: Wer etwas tun, beispielsweise ‚Alarm schlagen‘ möchte, aber keine geeigneten Ansprechpartner hat oder findet, der kann sich grundsätzlich auch an die Medien, also zum Beispiel an die Zeitung, an dafür geeignete Nachrichtenmagazine oder auch ans Fernsehen wenden. Die Medien greifen Probleme, Missstände oder möglicherweise drohende Gefahren auf, um sie öffentlich zu thematisieren. Dies ist ihr Job. In Deutschland nennt man das die „öffentliche Aufgabe der Medien“. Im Englischen heißt dies „Watch Dog“ (Spürhund-)-Funktion.

Die Medien und ihre eigentlichen Macher, die Journalisten und Redakteure, benötigen dazu aber entsprechende Hinweise und Informationen. Informanten sind daher eine ganz wesentliche Ressource, wenn Journalisten ihrer Aufgabe im „öffentlichen“ Sinne nachkommen sollen. Diese Funktion und diese Bezeichnung hat übrigens Deutschlands höchstes Gericht, das Bundesverfassungsgericht, in der so genannten SPIEGEL-Affäre von 1962 geprägt. Das Hamburger Nachrichtenmagazin, das damals einen ausführlichen Hintergrundbericht mit vielen Details über die mangelnde Einsatzbereitschaft der Bundeswehr bei einem möglichen Kriegsfall präsentiert hatte (Titelstory: „Bedingt abwehrbereit“), wurde auf Grund einer Anzeige des damaligen Bundesverteidigungsministers durchsucht und die journalistische Produktion vorübergehend stillgelegt. Der damalige SPIEGEL-Chef, Herausgeber Rudolf AUGSTEIN, wurde sogar 103 Tage lang in Untersuchungshaft festgehalten. Ergebnis des Gerichtsverfahrens, das DER SPIEGEL zwecks Überprüfung der Rechtmäßigkeit dieses Eingriffes in die „freie Presse“ eingeleitet hatte: Die Journalisten hatten sich nicht des „Landesverrats“ schuldig gemacht, wie das die damalige Bundesregierung behauptet hatte, sondern waren ihrer ureigensten Aufgabe nachgekommen, die Bürger „umfassend zu informieren“, und zwar als „ständiges Verbindungs- und Kontrollorgan zwischen dem Volk und seinen gewählten Vertretern in Parlament und Regierung“, so das Urteil von Deutschlands höchsten Richtern am Bundesverfassungsgericht. Diese Meinung hatten die Richter sogar im Zusammenhang mit an sich geheimen Details aus dem Bereich der Landesverteidigung geäußert.

Hinweise und/oder Informationen zu geben – über dräuende Probleme, Missstände oder drohende Gefahren – steht daher im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung und insbesondere auch mit dem Grundgesetz. Allerdings meistens nicht im Einklang mit individuelllen Arbeits- oder Dienstverträgen oder sonstigen Geschäfts- und Dienstgeheimnissen. Darüber muß man sich von vorneherein im Klaren sein: Die Rolle eines Informanten bzw. Whistleblower ist für das Funktionieren einer demokratischen und effizient agierenden Gesellschaft zwar unverzichtbar, setzt aber ein gewisses Maß an eigener Courage voraus, um sich über solche legalen, aber letztlich nicht legitimen Grenzen hinweg zu setzen. Auf der anderen Seite: Informanten bzw. Whistleblower, die sich direkt an die Medien wenden, gehen in diesem Fall keine Risiken ein. Dafür gibt es den so genannten Informantenschutz, dessen Funktionsweise und auf was man da genau achten muß, wir hier natürlich genauestens erklären werden.

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